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Bischöfliches Offizialat

Bischöfliches Offizialat - Kirchliches Gericht

Was ist das Offizialat?

„Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10,9).

Welche Möglichkeit habe ich, wenn meine Ehe gescheitert ist?

Was ist ein Ehenichtigkeitsverfahren?

Welche sonstigen Eheverfahren gibt es in der Kirche?

Wie läuft ein kirchliches Eheverfahren ab?

Welche Konsequenzen haben kirchliche Eheverfahren?

Was kosten kirchliche Eheverfahren?

Wie lange dauert ein kirchliches Eheverfahren?

Wo kann ich mich näher informieren?

 

Was ist das Offizialat?

Das Offizialat ist das kirchliche Gericht unserer Diözese. An ihm werden hauptsächlich kirchliche Eheverfahren geführt. Das Offizialat Würzburg ist ordentliches Gericht erster Instanz für den Bereich der Diözese Würzburg und ordentliches Gericht zweiter Instanz für die Erzdiözese Bamberg. Leiter des kirchlichen Gerichts ist der Offizial, der den Bischof im Bereich der Rechtsprechung vertritt. Ihm stehen der Vizeoffizial als Stellvertreter sowie fachlich ausgebildete Richter (Diözesanrichter) zur Seite.

 

Was aber Gott verbunden hat,
das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10,9).

Die katholische Kirche versteht die Ehe gemäß dem Wort Jesu als lebenslange und unauflösliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau. Sie ist von Gott gestiftet, hingeordnet auf das Wohl der Eheleute und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern. Daher steht eine nach katholischer Auffassung gültig geschlossene Ehe auch nach deren ziviler Scheidung einer erneuten kirchlichen Heirat im Wege.

 

Welche Möglichkeit habe ich, wenn meine Ehe gescheitert ist?

Aufgrund ihres Eheverständnisses kennt die Kirche keine Ehescheidung. Sie kann jedoch, wenn eine Ehe zerbrochen ist, auf Antrag hin prüfen, ob in dieser Ehe von Anfang an etwas gefehlt hat, was aus kirchenrechtlicher Sicht für eine gültige Ehe unverzichtbar ist. Dies wäre z. B. der Fall, wenn schon zum Zeitpunkt der Heirat bei einem Partner der Ehewille eingeschränkt war, wenn die Entscheidung zur Heirat nicht in Freiheit getroffen werden konnte oder wenn ein Partner nicht die Fähigkeit besaß, die mit der Ehe verbundene Verantwortung für Partner und Kinder einzugehen.

 

Was ist ein Ehenichtigkeitsverfahren?

In einem Ehenichtigkeitsverfahren wird also vor dem kirchlichen Gericht geprüft, ob eine Ehe nach katholischem Verständnis bei der Heirat überhaupt gültig zustande gekommen ist. Es geht dabei nicht um Fragen der Schuld am Scheitern der Ehe. Auch wird nicht der andere Partner beklagt, sondern die kirchenrechtliche Gültigkeit der Ehe.

 

Welche sonstigen Eheverfahren gibt es in der Kirche?

Neben den Ehenichtigkeitsverfahren gibt es in zwei Fällen die Möglichkeit eines Verfahrens zur Eheauflösung: wenn in einer gescheiterten Ehe wenigstens einer der Partner ungetauft und die Ehe somit nicht sakramental war oder wenn die Ehe geschlechtlich niemals vollzogen wurde.

 

Wie läuft ein kirchliches Eheverfahren ab?

Nach einem Informationsgespräch am kirchlichen Gericht kann einer der betroffenen Partner ein Eheverfahren beantragen, sofern sich dafür ein Grund abgezeichnet hat. Für den Beweis des geltend gemachten Ehenichtigkeits- oder –auflösungsgrundes müssen wenigstens zwei Zeugen benannt werden, die dazu Angaben machen können. Auch der frühere Ehepartner wird zu einer Befragung geladen. Verweigert er die Beteiligung, so kann das Verfahren aber auch ohne ihn geführt werden.
Alle beteiligten Personen werden einzeln angehört. Es kommt zu keiner gemeinsamen Gerichtsverhandlung oder Gegenüberstellung.

Steht am Ende eines Ehenichtigkeitsverfahrens für die Richter fest, dass die behauptete Ehenichtigkeit sicher erwiesen ist, wird die Ehe durch Urteil für nichtig erklärt.
Wurde die Ehe in I. Instanz für ungültig erklärt, so bedarf es noch einer Überprüfung des Urteils durch die II. Instanz (für die Diözese Würzburg ist dies das Metropolitangericht der Erzdiözese Bamberg).

Im Falle der Verfahren zur Auflösung einer nichtsakramentalen oder geschlechtlich nicht vollzogenen Ehe werden die Akten am Ende zur Entscheidung nach Rom übersandt.

 

Welche Konsequenzen haben kirchliche Eheverfahren?

Wurde eine Ehe in beiden Instanzen für nichtig erklärt, so gelten die Partner vor der Kirche als ledig und es steht ihnen der Weg zu einer erneuten kirchlichen Heirat offen. Kinder aus einer für ungültig erklärten Ehe gelten vor der Kirche weiterhin als ehelich. Die Nichtigerklärung einer Ehe bedeutet nicht, dass die gemeinsam verbrachte Zeit oder ein Teil der Lebensgeschichte „ausgelöscht“ würde. Diese Konsequenzen gelten entsprechend auch für den Fall einer Eheauflösung.
Kirchliche Eheverfahren haben keinerlei zivilrechtliche Auswirkungen.

 

Was kosten kirchliche Eheverfahren?

Ein Ehenichtigkeitsverfahren kostet in der Regel ingesamt 250,- €.
Für die Verfahren zur Auflösung einer nichtsakramentalen Ehe betragen die Kosten etwa 350,- €, für ein Nichtvollzugsverfahren ca. 570,- €. Je nach Verfahren können evtl. weitere Kosten, z. B. für ein Gutachten, hinzukommen.

Die Gebühren gehen immer zu Lasten der klagenden bzw. antragstellenden Partei.

Kirchliche Eheverfahren scheitern nicht an den Finanzen. Bei einer wirklichen Notlage kann auf Antrag Prozesskostenhilfe gewährt werden.

 

Wie lange dauert ein kirchliches Eheverfahren?

Die Dauer hängt vom Verfahren und den besonderen Umständen jedes einzelnen Falles ab. Grundsätzlich kann von einigen Monaten Gesamtdauer ausgegangen werden; die Zeit von einem bis anderthalb Jahren wird in der Regel nicht überschritten.

 

Wo kann ich mich näher informieren?

Wenn Sie sich persönlich und ausführlich über ein kirchliches Eheverfahren informieren möchten, können Sie sich an uns wenden und mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unseres Gerichtes ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Hier finden Sie Kontaktdaten